einfach frei ausgeben
Monatlich bis zu 50 € zusätzlich steuerfrei vom Arbeitgeber, ohne SV-Beiträge, ohne Mehraufwand. Das ideale Extra für alle.
Monatlich bis zu 50 € zusätzlich steuerfrei vom Arbeitgeber, ohne SV-Beiträge, ohne Mehraufwand. Das ideale Extra für alle.
Sie aktivieren dein-jobcard im AG-Portal in wenigen Minuten.
Ihr Team erhält eine Einladung in die dein-jobbenefit-App.
Mitarbeitende registrieren sich und fügen die Karte zu Google/Apple Pay hinzu.
Guthaben erscheint automatisch: Sie tun nichts weiter.
Bis zu 50 € pro Mitarbeiter im Monat sind lohnsteuerfrei (§ 8 Abs. 2 S. 11 i. V. m. § 8 Abs. 1 S. 3 EStG). Keine Sozialversicherungsbeiträge für AG und AN. Der volle Betrag wirkt als echter Mehrwert.
Das Guthaben wird monatlich automatisch aufgeladen. Die digitale Debitkarte wird direkt in der jobbenefit-App verwaltet, ohne Mehraufwand für HR.
Mitarbeitende erleben die Wertschätzung jeden Monat neu: greifbar, spürbar, sichtbar. Anders als eine Gehaltserhöhung, die im Bruttogehalt verschwindet.
50 € im Monat, die wirklich dir gehören, steuerfrei, kontaktlos bezahlen, direkt auf deinem Smartphone.
Lade die dein-jobbenefit-App aus dem App Store oder Google Play.
Melde dich mit dem Link aus der Einladungsmail an, dauert unter 3 Minuten.
Füge deine digitale Karte zu Google Pay oder Apple Pay hinzu.
Ab sofort steht dir dein monatliches Guthaben zur Verfügung.
Kontaktlos per Apple Pay oder Google Pay an jeder Mastercard-Akzeptanzstelle, zum Tanken, Einkaufen oder für kleine Extras. Gültig im eigenen sowie in allen direkt angrenzenden Postleitzahlengebieten.
Die 50 € kommen vollständig bei dir an. Keine Einkommenssteuer, keine SV-Beiträge, keine Rückzahlungen in der Steuererklärung.
Karte zu Google Pay oder Apple Pay hinzufügen, Guthaben prüfen, Transaktionen verfolgen, Karte sperren. Alles in der dein-jobbenefit-App.
Mitarbeitende verwalten die digitale Debitkarte selbst in der jobbenefit-App. Für die HR entsteht kein Aufwand.
Die 50-€-Freigrenze gilt je Arbeitnehmer und Monat für alle geldwerten Sachbezüge nach § 8 EStG. Wir helfen Ihnen, die Kombination mit anderen Benefits rechtskonform zu strukturieren.
Die jobcard wird pauschal monatlich aufgeladen, unabhängig von Anwesenheitstagen. Bei Kündigung, Elternzeit oder Langzeitkrankheit können Sie die Auszahlung im Portal pausieren.
Nein. Der steuerfreie Betrag muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 8 Abs. 2 S. 11 2. Halbs. EStG). Eine Gehaltsumwandlung ist daher nicht möglich.
Kontaktlos per Smartphone (Apple Pay/Google Pay) an jeder Mastercard-Akzeptanzstelle, etwa zum Tanken, Einkaufen oder für kleine Extras. Gültig ist die Karte im eigenen sowie in allen direkt angrenzenden Postleitzahlengebieten.
Der steuerfreie Sachbezug ist per Gesetz (§ 8 EStG) regional gebunden. Nutzbar im Postleitzahlengebiet deines Wohnortes sowie allen direkt angrenzenden PLZ-Regionen (erste zwei Ziffern). Beispiel: PLZ 50 kann in 51, 53, 57 usw. nutzen.
Ungenutztes Guthaben verfällt nicht sofort. Es akkumuliert sich bis zu einem Maximalbetrag. Details dazu findest du in deiner App unter „Mein Guthaben“.
Kombinieren Sie für maximalen Effekt.
Wir zeigen Ihnen im Beratungsgespräch, wie Sie loslegen. Mitarbeitende aktivieren den Benefit danach selbst in der App, in unter 5 Minuten.